Auch ihre Wasserrechnungen waren zu hoch!

Aktuelle Ausgabe der „Kremser Nachrichten“, Nr. 3, 2008, ist erschienen || Ende 2004 berichteten wir unter dem Titel „Licht ins Dunkel beim Wasserwerk“ über die Aufdeckung der skandalösen Finanzgebarung der damaligen ÖVP/SPÖ Rathauskoalition rund um das Kremser Trinkwasser durch den Rechnungshof und den Schaden für alle Kremser. Jetzt geht dieses unrühmliche Kapitel der Kremser VP-SP-Stadtpolitik in eine neue Runde. In den Jahren 2004 bis 2007 wurden der Kremser Bevölkerung ca. 3 Millionen Euro über eine nicht gesetzeskonform ermittelte Wassergrundgebühr aus der Tasche gezogen!

Bei der Gemeinderatssitzung Ende März wurde der Bericht unseres Kontrollamtes über die Einschau in die Verrechnung der Abgaben des Wasserwerkes dem Gemeinderat vorgelegt.

Wörtlich: „ Ergebnis 1: Das Kontrollamt bemängelt die nicht gesetzeskonforme Festsetzung der Grundgebühr per 01.11.2003 und dass in der Folge trotz Hinweis des Rechnungshofes keine Änderung der Wasserabgabenordnung der Stadt Krems erfolgte, obwohl dies aufgrund der Änderung im NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz 1978 per 1.11.2004 möglich gewesen wäre.“

Das bedeutet, dass den Kremser Bürgern seitens des Magistrats von 1.1.2004 bis 31.12.2007 ungesetzlich hohe Wassergebühren verrechnet wurden.

Konsequenzen oder mindestens eine Entschuldigung gab es im Gemeinderat natürlich nicht.

Die Grundgebühr wurde Ende 2003 mit 1,31 € / m³ von der damaligen VP/SP-Rathauskoalition durch den Gemeinderat gepeitscht und die Kritik und Ablehnung durch KLS-GR Kral negiert. Laut Kontrollamt wäre aber nur 1 € / m³ gesetzlich fundiert gewesen! ÖVP und SPÖ haben jede Familie über 4 Jahre hinweg ungesetzlich mit 31% überhöhten Wasserkosten belastet. Dies entspricht in diesen 4 Jahren ca. 180 € Schaden für eine durchschnittliche Familie. Haus- und Gartenbesitzer wurden um ein Vielfaches geschädigt.

Die Rückforderung eines Kremser Hausbesitzers, der durch diese gesetzwidrigen Gebührenfestsetzungen in diesen 4 Jahren mit über 400 € geschädigt wurde, lehnte der Magistrat mit folgenden drei Argumenten kaltschnäuzig ab:

>>>… „Durch die Erläuterungen zum Kontrollamtsbericht anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 26.3.2998 konnte der Eindruck entstehen, dass keine gesetzeskonforme Ermittlung der Grundlagen zur Festsetzung der Wassergebühren stattgefunden hat.“….

>>>… „Das Kontrollamt hat aber ausdrücklich nur einen Formalmangel festgestellt. Tatsächlich hat die Gebührenvorschreibung dem damals geltenden Wasserleitungsgesetz entsprochen“…

>>> … „Es besteht daher seitens der Stadt keine Möglichkeit und Begründung, Ihrem Wunsch nach Rückzahlung bestimmter entrichteter Gebührenanteile nachzukommen, nachdem es sich überdies bei den Vorschreibungen um korrekte und rechtskonforme Bescheide handelt, die rechtskräftig geworden sind.“…

Im gesamten Prüfbericht kommt das Wort Formalmangel gar nicht vor und daher ist die Behauptung, dass „ausdrücklich nur ein Formalmangel“ festgestellt wurde und nur der Eindruck einer Gesetzwidrigkeit entstanden sei, eine Irreführung.

Sie, lieber Leser, können auf Basis des eingangs wiedergegebenen Zitates der Hauptfeststellung des Kontrollamtes (Ergebnis 1) leicht selbst die Unrichtigkeit dieser Antworten des Magistrates bewerten.

Werden unsere Bürger von der Verwaltung bewusst hinter das Licht geführt? Diese Frage muss man sich stellen, denn der Magistrat hat diese Aufdeckung der nicht gesetzeskonformen Festsetzung der Grundgebühr schon im Februar schriftlich zur Kenntnis genommen und als korrekt wiedergegeben bestätigt. Wieso wird dies nicht auch den Bürgern gegenüber so dargestellt?

In seiner erneuten Eingabe hat der Hausbesitzer darauf verwiesen, dass schon vor der gesetzwidrigen Grundgebührfestsetzung der Rechnungshof und die NÖ Landesregierung die Stadt auf Fehler bei den Wassergebührenverordnungen hingewiesen haben. Aber trotzdem wurden die Bürger weiter mit fehlerhaft ermittelten Wassergebühren belastet. Der Magistrat hat hier einen Wiederholungstatbestand gesetzt! Weiters vertrat der Hausbesitzer in seiner Erwiderung die Ansicht, dass es eine befremdliche Rechtsauffassung unserer Stadtverwaltung ist, wenn man nicht gesetzeskonform zustande gekommene Gebühren, einfach durch Erlassen von Bescheiden, in für Bürger rechtsverbindliche Abgabenpflichten verwandeln kann.

Damit ist fortan der Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet – die Behörde müsste sich an keinerlei Gesetze mehr halten in der Hoffnung, der Bürger würde es nicht oder erst zu spät bemerken!

Interessant sind in diesem Zusammenhang die für Herbst zu erwartenden Urteile des Verwaltungsgerichtshofes zu den zwei in dieser Causa laufenden Verfahren. Dies insofern, ob sich aus diesen Urteilen doch Rückforderungsrechte für alle betroffenen Kremser ableiten lassen. Wie in den vergangenen Jahren werden wir in den Kremser Nachrichten auch über diesen zu erwartenden Höhepunkt im vom KLS-GR Franz Kral geführten Kampf um gesetzeskonforme Wassergebühren in Krems berichten.

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