ÖVP bricht am Wahltag bewusst die Gesetze!
Pressestelle - Niederösterreich
14. März 2013
Offenbar fühlt sich die Pröll-ÖVP über die Gesetze erhaben. Wie die Bezirksblätter St. Pölten in Ihrer Onlineausgabe unter dem Titel“ Berichte deuten auf illegale Wählerbeeinflussung durch ÖVP hin!“ berichten, gab es eine gezielte Platzierungen von zahlreichen Zeitungsverkaufsständen der Zeitung Österreich vor Wahllokalen mit ÖVP Werbung. Dabei gilt eine 30 Meter Sperrzone für Wahlwerbung rund um jedes Wahllokal. Übertretungen dieses Verbotes werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 360,–, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen geahndet. In Krems wo der Schwiegersohn Prölls Magistratsdirektor ist hing eine solche „ÖVP Werbe und Zeitungsverkaufstasche“ direkt vor dem Magistrats- und Wahllokaleingang. An am nächsten Sonntag hingen die Zeitungsverkaufstaschen wie an allen Sonntagen zuvor wieder an ihren alten Plätzen! Auch das ausdrücklich verbotene zusenden von Werbe-SMS welches laut Telekommunikationsgesetz mit bis zu 37.000 € bestraft wird, nutzte die ÖVP um am Wahltag Stimmen zu keilen! Wer wird es wagen die ÖVP zu strafen?