Drei Abgeordnete = 1.050 BürgerInnen

Für eine landesweite Kandidatur sind in jedem der 21 Wahlkreise 50 amtlich beglaubigte Untestützungserklärungen erforderlich

„Drei Landtagsabgeordnete sind soviel wert wie 1.050 „gewöhnliche“ BürgerInnen – und sie können im Unterschied zu letzteren ein Recht nicht nur einmal, sondern sogar mehrfach in Anspruch nehmen“, kritisiert der Kremser Gemeinderat Franz Kral und Spitzenkandidat der KPÖ das Demokratiedefizit im Zusammenhang mit der niederösterreichischen Landtagswahl. Den Landtagsparteien genügt die Unterschrift von drei Abgeordneten genügt um in allen 21 Wahlkreisen antreten zu können. Alle anderen Parteien müssen hingegen in jedem Wahlkreis mindestens 50 beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt – oder gegen entsprechendes Entgelt bei einem Notar oder Gericht – abzugebende Unterstützungserklärungen aufbringen, insgesamt also mindestens 1.050 für eine landesweite Kandidatur. „Während „gewöhnliche“ WählerInnen eine Unterstützungserklärung explizit nur für eine Partei abgeben können, dürfen Abgeordnete auch mehrere Wahlvorschläge unterschreiben – freilich nur wenn es den taktischen Interessen der Großparteien nützt – womit nach Meinung der KPÖ der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird“, meint Franz Kral. Die KPÖ, die als linke Alternative zum neoliberalen Einheitsbrei der Parlaments- und Landtagsparteien antreten will, kämpft seit dem Stichtag am 11. Jänner bis zum Einreichungsschluss am 8. Februar um die Sicherung ihrer landesweiten Kandidatur in allen 21 Wahlkreisen. Spitzenkandidat Franz Kral appelliert dabei an alle Menschen, die aus demokratiepolitischen Erwägungen für politische Vielfalt eintreten, die Kandidatur der Linkspartei KPÖ durch Abgabe einer Unterstützungserklärung beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat zu unterstützen. Infos dazu gibt es unter <link kpoe.noe@aon.at>kpoe.noe@aon.at</link> oder auf <link http://www.niederoesterreich.kpoe.at/>www.niederoesterreich.kpoe.at</link>.

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