NÖ-Landtagswahl: Wie funktioniert die Briefwahl?

NÖ-Landtagswahl: Wie Wahlberechtige per Briefwahl wählen können, ohne zum Ort ihres "Haupt-" bzw. "Zweitwohnsitzes" pilgern zu müssen? – Ein Novum der NÖ-Landtagswahl ist, dass auch Zweitwohnsitz-InhaberInnen wahlberechtigt sind. D.h. also: Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag, 9.3.2008, 16 Jahre alt ist und in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich einen Wohnsitz hat (sofern ER/Sie im jeweiligen Wählerverzeichnis eingetragen ist – die Einspruchsfrist hierzu hat aber schon am 10.2. geendet). Wie Sie zu den Briefwahlunterlagen kommen? Wahlkarten sind bis spätestens 5. März (schriftlich) bzw. 7. März (mündlich) in der jeweils zuständigen niederösterreichischen Gemeinde zu beantragen. Die zuständige Gemeinde sendet dann die Unterlagen sowie genauere erläuternde Erklärungen per Post zu. Wahlkarten können auch über das Internet bestellt werden. Hier der <LINK http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=889 _blank>Link dazu</LINK>. Infos und Telefonnummern aller Gemeinden im Web, <LINK http://www01.noel.gv.at/scripts/cms/gem/gem_ssi.asp?B=A _blank>finden Sie hier</LINK>. Zudem kann die KPÖ Hilfestellung bei der Recherche von Daten der jeweils zuständigen Gemeindeämter geben – dazu (01) 503 65 80 400 anrufen. Mit der Wahlkarte können Sie in jedem niederösterreichischen Gemeindeamt wählen gehen. Was machen Sie mit Ihrer Wahlkarte? Hoffentlich KPÖ – die konsequente linke Kraft – wählen. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: a) Sie schicken die Wahlkarte mit dem beigefügten Kuvert an die angeführte Adresse. Jeder Briefkasten ist also eine Wahlurne! b) In Wien können Menschen am 9. März zudem von 7 bis 17 Uhr im Bürgerbüro in der Herrengasse 13 (Palais Niederösterreich) wählen. Dort steht ein Briefkasten bereit, in den die Wahlkarten eingeworfen werden können.

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