„Demokratiebegehren“: Mehrheitswahlrecht durch die Hintertür?

„Viele ehemalige Spitzenpolitiker bemühen sich zurzeit für die Einführung des Persönlichkeitswahlrechts. Klar ist allerdings, dass damit keine echte Beteiligung der Bürger beabsichtigt wird. Es geht hier nicht darum, dem einfachen Bürger den Sprung in den Nationalrat zu ermöglichen. Auch soll es keine Abkehr vom Parteiensystem sein. Vielmehr soll damit das Mehrheitswahlrecht schleichend eingeführt werden“, sagte Marco Fegerl, Stadtparteivorsitzender der KPÖ in Traiskirchen, namens der KPÖ-NÖ.

Fegerl weiter: „Eine Kampfabstimmung zur direkten Wahl von Personen kann fast ausschließlich durch Politiker großer Parteien gewonnen werden. In letzter Konsequenz sichert dies den Großparteien die Hälfte der Parlamentssitze, ohne sich einer Verhältniswahl stellen zu müssen. Dabei ist gerade das Verhältniswahlrecht der demokratische Kern unserer indirekten Demokratie.“

„Bezüglich eines Bedarfes zum Ausbau der direkten Demokratie ist den Initiatoren des Begehrens grundsätzlich zuzustimmen. Die Vorschläge im Demokratiebegehren dazu sind jedoch keine echten Anreize für die Bevölkerung, an der Politik aktiv teilzunehmen.“, stellte Marco Fegerl klar. „Volksbegehren scheitern nicht an der fehlenden Unterstützung durch die Bevölkerung. Vielmehr stellt der Gang jedes einzelnen Unterstützers zur Gemeinde ein großes Hindernis dar. Stellen Sie sich vor, Sie müssten über 8.000 Menschen auf ein Amt schicken um Ihnen ein dort unterschriebenes Formular zu bringen. Würden sie das versuchen wollen? Wie viele Menschen würden wohl den Weg ohne Zögern auf sich nehmen?“, fragte Fegerl.

„Es müssen alle direkt-demokratischen Mittel auf Landes- und Bundesebene vereinfacht werden. Wie beim Initiativrecht in Niederösterreichs Gemeinden, muss auch auf Landes- und Bundesebene die Sammlung von Unterstützungserklärungen direkt bei den Menschen und nicht am Gemeindeamt möglich werden“, hielt Marco Fegerl abschließend fest.

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